Ihre Krankenversicherung übernimmt in aller Regel die Kosten einer Psychotherapie, wenn eine klinisch relevante Symptomatik, also eine sogenannte Störung von Krankheitswert vorliegt.
Gesetzliche Krankenkassen
Bringen Sie bitte zum ersten Termin und den jeweils ersten Terminen in den folgenden Quartalen Ihre Gesundheitskarte mit. Es fallen für Sie keine Kosten an. Nach den ersten Probeterminen stelle ich bei Ihrer Krankenkasse den Antrag auf Kostenübernahme. Sobald diese vorliegt, steht dem Beginn der Therapie nichts mehr im Weg.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Die Bedingungen der Kostenerstattung ist bei Privatversicherten abhängig von Ihrem individuellen Vertrag mit dem Versicherer. Bitte bringen Sie vorab bei Ihrer Krankenversicherung in Erfahrung, ob sie die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in Ihrem Fall übernimmt und in welcher Form eine Beantragung erfolgen kann. Falls Sie von Ihrer Krankenkasse hierfür Formulare erhalten, bringen Sie diese zum Gesprächstermin mit.
Falls Sie zudem beihilfeberechtigt sind, nehmen Sie bitte ebenfalls mit der Beihilfestelle Kontakt auf und fordern die nötigen Unterlagen für eine Beantragung an.
Das Honorar wird anhand der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet. Einen Überblick über das Leistungsangebot und die Honorare finden Sie unten. Die vollständige Gebührenordnung finden Sie als Download auf der Website der Bundespsychotherapeutenkammer.
Selbstzahler
Es gibt verschiedene Gründe, weshalb Sie sich entscheiden die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Unter diesen Umständen werden keine Daten an Versicherungen und Krankenkassen weitergegeben, sie bleiben diesen gegenüber vollkommen anonym. Das Honorar richtet sich dabei nach der GOP.
Leistungs- und Honorarübersicht
Leistung | GOP-Ziffer | Steigerungsfaktor | Kosten | Dauer | Anzahl |
Einzelgespräch | 870 | 2,3 | 100,55 | 50 min. | individuell |
Erhebung der biografischen Anamnese | 860 | 2,3 | 123,34 | 90 min. | Einmalig zu Beginn der Therapie |
Diagnostik und Auswertung von Fragebögen | 857 | 1,8 | 12,17 | Zu Beginn und Ende der Therapie | |
Antragstellung bei Kostenträger | 808 | 2,3 | 53,62 | 60 min. | Je Arbeitsstunde |
Ausfallhonorar | 60,00 | Bei nicht rechtzeitiger Terminabsage, d.h. mind. 48 h vor Termin |
Das Ausfallhonorar ist keine GOP-Leistung und daher nicht erstattungsfähig.
Der Steigerungsfaktor kann in Einzelfällen bis zum 3,5-fachen Satz erhöht werden.
Hinzukommen können weitere Leistungen, wie Rücksprachen mit anderen behandelnden Ärzten, telefonische Beratung, Bescheinigungen usw. Diese sind i.d.R. ebenfalls erstattungsfähig bei Ihrem Kostenträger, wenn Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeuten entsprechend in Ihren Versicherungsbedingungen als Leistung abgedeckt ist.