Formalia
Damit eine Psychotherapie für Kinder und Jugendliche beginnen kann, benötige ich von den Erziehungsberechtigten das Einverständnis. Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts – unabhängig davon, ob Eltern getrennt, geschieden oder zusammenlebend sind – ist das Einverständnis beider Elternteile ab dem ersten Gespräch erforderlich. Im Telefonat vor dem Erstgespräch besprechen wir die notwendigen Formalia.
Einbezug der Eltern in die Therapie
Im Rahmen einer Therapie mit Kindern und Jugendlichen besteht neben der direkten Arbeit mit dem Betroffenen ein wesentlicher Bestandteil in der Zusammenarbeit mit den Eltern. Je nach Alter und Anliegen können Häufigkeit des Einbezugs und die Themen der Elternbegleitung variieren. Oft geht es dabei um Informationsvermittlung über die Erkrankung des Kindes bzw. Jugendlichen, Unterstützung therapeutischer Interventionen durch Bezugspersonen, Beratung zum Umgang mit dem Kind oder Jugendlichen und der jeweiligen Symptomatik im Alltag, Klärung von familiären Konflikten, uvm.